Unsere AGB's von Eifelimbiss

Rechtliche Informationen und verantwortliche Angaben:
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UnsereAGB's von Eifelimbiss

Allgemeine Geschäftsbedingungen Eifelimbiss aus Brimingen / Südeifel

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Eifelimbiss aus Brimingen / Südeifel. Diese AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen als Kunden und uns als Anbieter.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Eifelimbiss mobile Verkaufssysteme GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Verwendung gegenüber:

  1. einer Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer);
  2. juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

§1 Allgemeines, Kundeninformation

  1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt - mangels besonderer Vereinbarung - mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande.
  2. Die Annahme der Bestellungen erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Waren. Die Vertragssprache ist Deutsch. Anschrift für alle Bestellungen ist Firma Hans-Jürgen Koch, Gewerbegebiet „Auf Herrel“, 54646 Brimingen. Unsere Angebote richten sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, sowie kirchliche und soziale Einrichtungen.
  3. Der Verkäufer verpflichtet sich, vom Käufer als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.

§2 Preis und Zahlung

  1. Die Preise sind in Euro. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind vom Käufer folgende Nebenkosten zu tragen: Verpackung, Fracht, Porto (auch Nachnahme), Versicherung und sonstige Versandkosten.
  2. Maßgebend sind die im Auftrag genannten Preise. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Bei Bestellungen aus dem Ausland fallen bestellspezifische Versandkosten an.
  3. Zahlungen erfolgen als Vorkasse per Banküberweisung oder durch Barzahlung vor Ort (Lager, Brimingen). In Ausnahmefällen und nach schriftlicher Bestätigung ist eine Nachnahmezahlung möglich. Bestellungen aus dem Ausland werden ausschließlich gegen Vorkasse per Banküberweisung oder bei Barzahlung vor Ort (Lager, Brimingen) akzeptiert.
  4. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Käufer nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  5. Gerät der Käufer mit Zahlungen in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
  6. Werden dem Verkäufer Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen oder er die Zahlungen einstellt, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Der Verkäufer ist ebenfalls berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie noch nicht gelieferte Ware zurückzuhalten.
  7. Bei Bestellungen aus der Schweiz oder anderen Ländern, welche Einfuhrzoll erheben, hat der Kunde zu beachten, dass der Verkäufer keinen Einfluss auf die Höhe der Zollgebühren oder der zu entrichtenden Steuern hat. Diese Gebühren werden nicht vom Verkäufer erhoben und sind nicht in den Versandkosten enthalten. Sollte bei der Einfuhr in das Land des Käufers die Mehrwertsteuer anfallen, kann sich der Käufer die deutsche Mehrwertsteuer vom Verkäufer herausrechnen lassen und brauch diese nicht mit zu überweisen, soweit dem Verkäufer die korrekte Steuernummer vorliegt.
  8. Der Verkäufer ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Käufers anzurechnen. Der Käufer wird über die erfolgte Verrechnung informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und anschließend auf die Hauptleistung anzurechnen.

§3 Vertragsschluss

  1. Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem sonstigen Angebot gemachten produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Käufer nicht zumutbar sind.
  2. Bei Bestellungen im Internet ist die Absendung der Bestellung bindend. Der Käufer ist somit auch mit eventuellen Abweichungen der Artikelbeschreibungen zu den ABG einverstanden. Der Verkäufer ist berechtigt, dass darin liegende Vertragsangebot innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Auslieferung und Rechnungserstellung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich.

§4 Lieferzeit, Lieferverzögerungen

  1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Verkäufer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder Eingang der vereinbarten Anzahlung oder Vorkasse, erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Verkäufer die Verzögerung zu vertreten hat.
  2. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen teilt der Verkäufer sobald als möglich mit.
  3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk Werk des Verkäufers verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist -außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung- der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft.
  4. Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Besteller zu vertreten hat, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der Versand- bzw. der Abnahmebereitschaft, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet.
  5. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Verkäufers liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Der Verkäufer wird dem Käufer den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.
  6. Der Käufer kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn dem Verkäufer die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Der Käufer kann darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung die Ausführung eines Teils der Lieferung unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so hat der Käufer den auf die Teillieferung entfallenden Vertragspreis zu zahlen. Dasselbe gilt bei Unvermögen des Verkäufers. Im Übrigen gilt § 9 Nr. 2. Tritt die Unmöglichkeit oder das Unvermögen während des Annahmeverzuges ein oder ist der Käufer für diese Umstände allein oder weit überwiegend verantwortlich, bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet.
  7. Kommt der Verkäufer in Verzug und erwächst dem Käufer hieraus ein Schaden, so ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 % im Ganzen, aber höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Setzt der Käufer dem Verkäufer -unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle- nach Fälligkeit eine angemessene Frist zur Leistung und wird die Frist nicht eingehalten, ist der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt.

Weitere Ansprüche aus Lieferverzug bestimmen sich ausschließlich nach § 9 Nr. 2 dieser Bedingungen.

§5 Lieferumfang

  1. Technische Änderungen, soweit der Lieferumfang nicht beeinflusst wird, bleiben vorbehalten.
  2. Angaben über Leistungen und Verbrauchswerte sind als annähernd zu betrachten und entsprechen den durch die Hersteller zur Verfügung gestellten Informationen.
  3. Gas-Geräte werden ohne Anschlusszubehör und Anschlussschlauch geliefert. Starkstromgeräte werden im Allgemeinen mit Kabel, aber ohne Stecker geliefert, sofern dies nicht anders in der Artikelbeschreibung erläutert ist.

§6 Gefahrübergang, Abnahme

  1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen hat. Soweit eine Übernahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung des Verkäufers über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Käufer darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.
  2. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die dem Verkäufer nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung des Versands bzw. Abnahmebereitschaft auf den Käufer über. Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt auf Kosten des Käufers.
  3. Der Verkäufer ist zu Teilleistungen und Teillieferungen jederzeit berechtigt.
  4. Paketversandfähige Rücklieferungen werden nur angenommen, wenn diese frei von Portokosten geliefert werden.
  5. Palettenfähige Rücklieferungen werden durch eine vom Verkäufer beauftragte Spedition abgeholt.

§7 Montage

  1. Montagearbeiten werden vom Verkäufer nicht vorgenommen, sofern nicht anders vereinbart.
  2. Der Kunde ist verpflichtet alle steckerfreien Geräte, insbesondere gas- und starkstrombetriebene Geräte durch eine konzessionierte Firma aufbauen und anschließen zu lassen. Ebensolches gilt für den Aufbau von Kühl- und Tiefkühlzellen.
  3. Der Käufer hat kein Anrecht auf die Inanspruchnahme eines Kundendienstes seitens des Verkäufers, sofern nicht anders vereinbart.

§8 Eigentumsvorbehalt

  1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.
  2. Der Verkäufer ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Käufers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Käufer selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Herausgabe verpflichtet.
  4. Aufgrund des Eigentumsvorbehalts kann der Verkäufer den Kaufgegenstand nur herausverlangen, wenn er vom Vertrag zurückgetreten ist.
  5. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzvertrages berechtigt den Verkäufer vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Kaufgegenstandes zu verlangen.

§9 Mängelansprüche

Für Sach- und Rechtsmängel des Kaufgegenstandes leistet der Verkäufer unter Ausschluss weiterer Ansprüche -vorbehaltlich § 9- Gewähr wie folgt:

  1. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Wahl des Verkäufers nachzubessern oder mangelfrei zu ersetzen, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist dem Verkäufer unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
  2. Zur Vornahme aller dem Lieferer notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Käufer nach Verständigung mit dem Verkäufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls ist der Verkäufer von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Verkäufer sofort zu verständigen ist, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Verkäufer Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
  3. Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Verkäufer -soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt- die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Er trägt außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus, soweit hierdurch nicht eine unverhältnismäßige Belastung des Verkäufers eintritt.
  4. Der Käufer hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn der Verkäufer -unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle- eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lässt. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Käufer lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.


Weitere Ansprüche bestimmen sich nach § 9 Nr. 2 dieser Bedingungen.

  1. Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist die Beachtung der Aufstellungs- und Bedienungsanleitung. Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen:


Nichtbefolgung von Betriebs- und Wartungsanweisungen des Verkäufers, unsachgemäße Vornahme bei Anschluss/Aufbau/Änderungen, Auswechseln von Teilen oder Verwendung von Verbrauchsmaterialien, die nicht der Originalspezifikation entsprechen, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung oder ungeeignete Betriebsmittel.

  1. Bessert der Käufer oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung des Verkäufers für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers vorgenommene Änderungen des Kaufgegenstandes.
  2. Mängel eines Teils der gelieferten Ware oder Leistung berechtigen den Käufer nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass der Käufer an der Teillieferung kein Interesse hat.
  3. Der Verkäufer leistet Gewähr für defekte Teile, die aufgrund eines Material- oder Konstruktionsfehlers ausgefallen sind, für die Dauer von 12 Monaten. Innerhalb dieser Frist werden dem Käufer nach Erhalt einer schriftlichen Schadensanzeige die zur Beseitigung eines Mangels benötigten Einzelteile, sofern es sich nicht um Verschleißteile handelt, kostenfrei zugesendet. Die schriftliche Schadensanzeige muss von einer konzessionierten Firma innerhalb einer Frist von 10 Werktagen nach Feststellung des Mangels ausgestellt werden. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zeitpunkt der Unterrichtung des Verkäufers. Findet eine Meldung innerhalb dieser Frist nicht statt, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Käufer. Alle anfallenden Kosten für die An- und Abfahrt eines von Käufer beauftragten Serviceunternehmens, Fehlerfeststellungen sowie die Kosten für einen fachgerechten Ein- und Ausbau der Teile trägt der Käufer. Der Verkäufer haftet dabei nicht für Folgeschäden, die durch unsachgemäßen Einbau oder Verwendung von fabrikatsfremden Teilen verursacht werden. Fehlerhafte bzw. defekte Teile müssen dem Verkäufer zu Prüfungszwecken übersendet werden. Die Versandkosten sind dabei vom Käufer zu tragen. Stellt sich nach Überprüfung der defekten Teile heraus, dass der Schaden auf unsachgemäßem Gebrauch, Bedienungsfehlern oder anderweitig unbefugtem Eingriff von Seiten des Käufers zurückzuführen ist, so werden dem Käufer die Ersatzteile in Rechnung gestellt. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen ebenfalls keine Gewährleistungsrechte aus.
  4. Bei gebrauchten Artikeln und verbindlich bestellten Ersatzteilen wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
  5. Erhält der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung, so ist der Verkäufer lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
  6. Nicht unter die Garantie fallen zerbrechliche Teile, Verschleißteile, wie z.B. Dichtungen, Leuchtmittel (Glühbirnen), Sicherungen und Schamottsteine.
  7. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
  8. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  9. Sonderanfertigungen erfolgen ohne Gewähr nach Maßvorgabe und der Bestätigung der Auftragsbestätigung durch den Käufer.
  10. Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch den Verkäufer nicht; Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
  11. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen unmittelbar nur dem Käufer zu und sind nicht abtretbar.

§10 Transportschäden

  1. Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung und/oder am Inhalt, die dem Käufer geliefert werden, müssen beim Spediteur/Frachtdienst (dem anliefernden Fahrer) sofort reklamiert werden.
  2. Bei Speditionslieferungen ist durch den anliefernden Fahrer der Schaden auf dem Frachtbrief zu bescheinigen. Bei Anlieferung per Paketdienst hat der Käufer die Annahme zu verweigern oder das Paket im Beisein des anliefernden Fahrers auszupacken und der Schaden durch den anliefernden Fahrer zu bescheinigen.
  3. Bei Entdeckung von nicht offensichtlichen Schäden (Verpackung/Paket einwandfrei – Inhalt defekt) ist unverzüglich der anliefernde Spediteur oder der entsprechende Paketdienst zu informieren. Der Schaden ist umgehend auf einem entsprechenden Schadensprotokoll oder dem Frachtbrief zu bescheinigen. Der Käufer muss dem Verkäufer zur Schadensregulierung die entsprechenden Unterlagen (Schadensprotokoll oder Frachtbrief) zur Verfügung stellen, um eine versicherungsrechtliche Regulierung zu gewährleisten. Schäden sind innerhalb von 48 Stunden zu melden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

§11 Haftung

  1. Wenn der Kaufgegenstand durch Verschulden des Verkäufers infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen -insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Kaufgegenstandes- vom Käufer nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Käufers die Regelungen der Abschnitte … entsprechend.
  2. Für Schäden, die nicht am Kaufgegenstand selbst entstanden sind, haftet der Verkäufer -aus welchen Rechtsgründen auch immer- nur
  3. bei Vorsatz
  4. bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe oder leitender Angestellte
  5. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
  6. bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit er garantiert hat,
  7. bei Mängeln des Kaufgegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.


Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

  1. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn dem Verkäufer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
  2. Liegt eine vom Verkäufer ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft nicht vor, haftet dieser für die Folgen, die aus deren Fehlen entstehen.

§12 Verjährung

Alle Ansprüche des Käufers -aus welchen Rechtsgründen auch immer- verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach § 9 Nr. 2 a-e gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.

§13 Widerrufsbelehrung

  1. Widerrufsrecht: Die Vertragserklärung kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder -wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird- auch durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Käufer (bei wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie der Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB seitens des Verkäufers. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.

Der Widerruf ist zu richten an: Eifelimbiss mobile Verkaufssysteme GmbH, Gewerbegebiet „Auf Herrel“, 54646 Brimingen; E-Mail: info@eifelimbiss.de; Fax: 06522 / 8 90 44 - 0

  1. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren oder herausgeben, muss Wertersatz geleistet werden. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen muss nur insoweit Wertersatz geleistet werden, als die Nutzungen und die Verschlechterungen auf einem Umgang mit der Sache zurückzuführen sind, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgehen. Unter „Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Ware ist auf Gefahr des Verkäufers zurückzusenden. Der Käufer hat die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten Ware entspricht und wenn der Preis der zurückgesendeten Ware einen Betrag von 40,- EURO nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis der Ware zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Käufer kostenfrei. Nicht paketversandfähige Ware wird beim Käufer abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit Absendung der Widerrufserklärung oder der Ware; für den Verkäufer mit deren Empfang.

§14 Datenschutz

Im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ist der Verkäufer berechtigt, die im Zusammenhang mit einer Geschäftsbeziehung enthaltenen Daten über den Käufer, als Kartei oder digitalisiert, zu verarbeiten und zu speichern.

§15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Ferecht24 siegel agenturpartner blauür alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Vertragspartner des Verkäufers Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz des Verkäufers zuständig ist. Zuständiges Gericht ist das Amtsgericht Bitburg. Der Verkäufer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.

 

   AGB als PDF      Widerrufsformular als PDF

 

Stand: 01.01.2024


Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

1. Der Widerruf ist zu richten an:

Eifelimbiss mobile Verkaufssysteme GmbH
Gewerbegebiet „Auf Herrel“
54646 Brimingen
Deutschland
E-Mail: info@eifelimbiss.de; Telefax: 06522 / 8 90 44 - 0

 

2. Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren / die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

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.........................................................................................................................................................................
(Name der Ware, ggf. Bestellnummer und Preis)

 

3. Bestellt am (Datum): .............................................................................................................................

4. Ware erhalten am (Datum): .................................................................................................................

5. (Name, Anschrift des Verbrauchers):

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........................................................................................................................................................................



........................................................................................................................................................................
Ort, Datum und Unterschrift Kunde

 

    Widerrufsformular als PDF

GESCHÄFTSZEITEN:

Montag bis Freitag:
8.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Samstags:
9.00 Uhr bis 14.00 Uhr

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